Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Fundgarden GmbH

- Stand Januar 2024 -


Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten für die Bereitstellung von Softwareanwendungen als SAAS-Dienste, auch als „Software As A Service“ bezeichnet (nachfolgend „SAAS-Dienst“ oder „Plattform“) und sonstige hiernach geregelte Leistungen durch die Fundgarden GmbH, Knesebeckstrasse 62, 10719 Berlin (nachfolgend „Fundgarden“ genannt) an ihre Vertragspartner:innen aus dem Bereich der öffentlichen Musikförderung (nachfolgend „Kund:in“ genannt).


Fundgarden ist ein onlinebasiertes digitales Antragssystem zur Organisation und Verwaltung der Förderung von Akteur:innen der Musikbranche, insbesondere Musikschaffenden, Künstler:innen und daran beteiligten ausgewählten Intermediären. Fundgarden stellt seinen Nutzer:innen dafür eine Plattform mit integrierten Softwarewerkzeugen zur Verfügung, welche es der Kund:in nach den von ihr vorgegebenen Parametern der jeweils von ihr anzuwendenden (öffentlichen) Förderrichtlinien ermöglicht, turnusmäßig Förderrunden selbst zu erzeugen und zu starten, Anträge auf Förderung automatisiert entgegenzunehmen, nach Maßgabe der Förderrichtlinien formal zu prüfen und gegebenenfalls per Feedback an Antragstellende auf bestehende Förderhindernisse und gegebenenfalls deren Beseitigung hinzuweisen, und so verifizierte Anträge über den SAAS-Dienst an dazu bestimmte Nutzer:innen mit von Kund:in zugewiesenem Benutzerstatus, wie etwa Juror:innen, zur Bewertung und Abstimmung freizugeben. Zur Förderung angenommene Anträge können mittels der über den SAAS-Dienst bereitgestellten Softwarewerkzeuge nach Maßgabe der eigenen Datensätze der Kund:in (z.B. Vorgaben der anwendbaren Förderrichtlinien) eigenständig verwaltet werden.


§ 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung von Softwareanwendungen und Speicherplatz auf den Servern der Fundgarden GmbH und gegebenenfalls Subunternehmen von Fundgarden an Kund:in.


Diese Vereinbarung erlaubt und ermöglicht der Kund:in die Nutzung der Fundgarden Plattform, welche auf einem von Fundgarden betriebenen Server in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehostet wird. Kund:in und ihre autorisierten Nutzer:innen können via Internet mittels Browser auf die Software zugreifen und diese im vertraglich vereinbarten Rahmen und Funktionsumfang nutzen.


§ 2 Leistungen der Fundgarden GmbH

2.1. Allgemeine SAAS-Dienst-Beschreibung


Fundgarden ist eine internetbasierte Software für den Zweck der digitalisierten Organisation und Verwaltung öffentlicher Musikförderung. Die inhaltliche Beschreibung der einzelnen Funktionen des SAAS-Dienstes in der jeweils aktuellen Entwicklung erfolgt auf der Webseite von Fundgarden unter https://fund.garden.


Die Fundgarden Plattform wird Kund:in nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen sowie ergänzt durch individualvertragliche Absprachen als SAAS-Dienst gegen eine monatliche Nutzungspauschale sowie einmalig berechnete Setup-Kosten und eine Einrichtungspauschale für jedes vom SAAS-Dienst unterstützte Softwareprogramm zur Verfügung gestellt. Die Nutzer:innen der Kund:in können sich mit jedem internetfähigen Gerät (welches die Mindestanforderungen gemäß Fundgarden Systemspezifikation nach Anhang A erfüllt) bei einer eigens für die Kund:in eingerichteten Instanz von Fundgarden anmelden und den Service ihrem Benutzerstatus entsprechend nutzen.


Je nach Größe der Organisation der Kund:in und der zu erwartenden Nutzer:innenzahlen, stehen Kund:in verschiedene Leistungspakete zur Benutzung des SAAS-Dienstes zur Verfügung, welche sich in der Art der enthaltenen Funktionalitäten und im Umfang der Nutzung unterscheiden können.


Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß Individualvereinbarung zwischen Kund:in und Fundgarden.


2.2. Weiterentwicklung und Pflege der Software


Der SAAS-Dienst und die zugrunde liegende Software werden durch Fundgarden permanent weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Nutzer:innen angepasst.
Diese Verbesserungen/Anpassungen der Software werden in einem nutzerzentrierten Entwicklungsprozess von der Kund:in und ihren Nutzer:innen mit beeinflusst.


Die neuen Entwicklungen stehen Kund:in ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Ein Anspruch auf spezifische Weiterentwicklungen besteht jedoch nicht. Kleinere Verbesserungen und Fehlerkorrekturen werden dabei völlig automatisch in die Softwareinstanz der Kund:in eingespielt. Größere Updates und Module, die vor der Nutzung konfiguriert werden müssen, werden der Kund:in zur Freischaltung vorgelegt. 


2.3. Benutzerdokumentationen, Kommunikation und Support


Alle Kund:innen können den direkten Kund:innensupport von Fundgarden per E-Mail oder Telefon kontaktieren und Fragen oder Probleme rund um die Bedienung der Software klären. Weiterhin können Sie durch den Kund:innensupport den Zugang zu ihrem Nutzer:innenkonto ändern lassen und die über Sie gespeicherten Daten abrufen.


Zur Kommunikation über Updates, Feature-Requests, Probleme bei der Benutzung oder allgemeine Wünsche steht auf jeder Installation ein eigener Workspace („Fundgarden Entwicklung“) zur Verfügung, in dem jede(r) Nutzer:in sich direkt mit dem Fundgarden Entwicklerteam austauschen kann.


2.4. Leistungsübergabepunkt 


Der SAAS-Dienst wird online unter einerindividuellen Kund:innen Domain oder einen subdomain von fund.garden bereitgestellt (nachfolgend auch „Übergabepunkt“ genannt). Die Software verbleibt dabei auf dem Server von Fundgarden. Mit der Bereitstellung der Softwareinstanz zur Nutzung ist der Vertrag erfüllt.


Zur Nutzung des SAAS-Dienstes müssen die Kund:in und die Nutzer:innen über geeignete Geräte mit Internetverbindung verfügen, wodurch für die Kund:in und die Nutzer:innen weitere Kosten entstehen können (z.B. Verbindungs- und Übertragungskosten). Geeignete Geräte sind z.B. Computer, Internet-Tablets ode Smartphones mit installierten Internetbrowsern welche die gängigen Webstandards unterstützen.


Von Fundgarden nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System der Kund:in und dem von Fundgarden betriebenen Übergabepunkt.


2.5. Leistungsstaffelung


Die Nutzung der Software wird der Kund:in nach deren individualvertraglichfestgelegter Wahl im Nutzungsumfang gestaffelt zur Verfügung gestellt.

Aktuelle Pakete und Preise ergeben sich aus einer Individualvereinbarung zwischen Kund:in und Fundgarden.


2.6. Verfügbarkeit des SAAS-Dienstes (Service Level Agreement)


Fundgarden (oder deren Subunternehmer) überwacht an 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche den ordnungsgemäßen Betrieb der Server und garantiert eine Verfügbarkeit des SAAS-Dienstes von mindestens 98% im Monatsmittel.


Im Falle von Funktionsstörungen garantiert Fundgarden wochentags (10-18 Uhr, Montags-Freitags, ausgenommen Feiertage) Reaktionszeiten von weniger als zwei Stunden. Zu allen übrigen Zeiten garantiert Fundgarden Reaktionszeiten von weniger als 12 Stunden.


Dabei bezieht sich die Verfügbarkeitsgarantie lediglich auf Aspekte, Systeme und Konfigurationen, die im direkten und alleinigen Einflussbereich von Fundgarden sind.


Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Stromausfall, Ausfall der Netze, starke Unwetter, Krieg usw.), geplante Änderungen und geplante Wartungstätigkeiten sind vom Service Level Agreement ausgenommen, da sie nicht im Einflussbereich von Fundgarden sind.


In Abstimmung mit Kund:in kann Fundgarden die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Kund:in wird die Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig ablehnen. Die Zustimmung gilt jedenfalls als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich per E-Mail unter Begründung verweigert wird.


Fundgarden ist stets darum bemüht die maximale Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Unabhängig davon, kann die Kund:in für besonders kritische Einsatzzwecke ein individuelles Service Level Agreement mit Fundgarden abschließen.


§ 3 Preise

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungspflichten von Fundgarden gemäß der individuellen Vereinbarung mit Kund:in, die auf diese AGB Bezug nimmt. Ein exemplarisches Preisbeispiel ist auf der Website unter fund.garden unter „Preise“ zu finden. Preisbeispiele sind nicht rechtsverbindlich. .


§ 4 Nutzungsrecht

4.1 Die Kund:in erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht, zeitlich beschränkt auf die Laufzeit dieses Vertrages auf den SAAS-Dienst mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem SAAS-Dienst verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen sowie in diesem Rahmen ihren Nutzer:innen gemäß § 2 Ziffer 2.1. zur Benutzung via Zugriff über das Internet anzubieten. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem SAAS-Dienst, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält Kund:in nicht.


4.2 Die Kund:in ist nicht berechtigt, den SAAS-Dienst über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Kund:in nicht gestattet, die Softwareanwendungen oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.


4.3 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung wird Kund:in Fundgarden auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den/die unautorisierten Nutzer:in zugänglich machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitteilen.


4.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung des SAAS-Dienstes ohne Verschulden von Fundgarden durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Fundgarden berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Fundgarden wird die Kund:in hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Die Kund:in ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet.


§ 5 Einräumung von Speicherplatz

5.1 Fundgarden überlässt der Kund:in Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung ihrer Daten. Kund:in kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang gemäß des gewählten Leistungspakets bzw. der technischen Spezifikation individueller Vereinbarung ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird Fundgarden die Kund:in hiervon verständigen. Die Kund:in kann entsprechende Kontingente, vorbehaltlich Verfügbarkeit, bei Fundgarden durch einen separaten Individualvertrag nachbestellen.


5.2 Fundgarden trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.


5.3 Die Kund:in ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.


5.4Die Kund:in verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. 5.Die Kund:in bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl und Kosten der Kund:in entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Die Kund:in hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.


§ 6 Datenschutz und Datensicherheit

6.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der DS-GVO beachten.


6.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt die Kund:in selbst oder durch Fundgarden personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Fundgarden von Ansprüchen Dritter frei.


6.3 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung durch Fundgarden oder Subunternehmer findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung der Kund:in und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.


6.4 Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und Fundgarden wird die Weisungen der Kund:in (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen werden durch den separaten Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO rechtzeitig schriftlich geregelt.


6.5 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten des SAAS-Dienstes werden in einem Rechenzentrum von Fundgarden und/oder eines Subunternehmens betrieben.


Fundgarden kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer 6.4. (Auftragsdatenverarbeitung) entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.


6.6 Fundgarden trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO. Die Kund:in kann sich nach Maßgabe der Regelungen in der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO über die Einhaltung der insoweit übernommenen Datenschutzverpflichtungen überzeugen.


§ 7 Pflichten und Obliegenheit der Kund:in

Die Kund:in wird die ihr zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Insbesondere wird Kund:in


7.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat Kund:in in dem Umfang, wie sie das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, Fundgarden die entstandenen Kosten zu erstatten;


7.2 die Kund:in zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsschlüssel vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;


7.3 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Inhalten wie Musik, Texten und Daten Dritter auf Server von Fundgarden) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;


7.4 die erforderliche Einwilligung des/der jeweils Betroffenen einholen, soweit sie im Rahmen der Nutzung des SAAS-Dienstes personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; 


7.5 die Plattform nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die verhetzend sind, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen zu können;


7.6 Fundgarden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des SAAS-Dienstes durch Kund:in beruhen oder mit deren Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von des SAAS-Dienstes verbunden sind. Erkennt Kund:in oder muss sie erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Fundgarden;


7.7 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Leistungsbeschreibung) Fundgarden die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von Fundgarden vorlag und Kund:in dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;


7.8 die von Kund:in gemäß § 2 Ziffer 2.1. berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Funktionalitäten des SAAS-Dienstes in § 7 Ziffer 7.3 bis 7.5 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;


7.9 Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch Kund:in mehr möglich ist.


7.10 Die von Kund:in auf dem für sie bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Kund:in räumt Fundgarden hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet digital zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie zu diesem Zweck zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.


§ 8 Vertragswidrige Nutzung des SAAS-Dienstes

8.1 Fundgarden ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in § 7 Ziffer 7.3. – 7.7 genannten Pflichten den Zugang zum SAAS-Dienst und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Fundgarden sichergestellt ist.


8.2 Fundgarden ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 7 Ziffer 7.3 – 7.7 die betroffenen Inhalte zu löschen.


8.3 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 7 Ziffer 7.3 – 7.7 festgelegten Pflichten durch eine(n) Nutzer:in hat Kund:in Fundgarden auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Nutzer:in zu machen, insbesondere den vollen Klarnamen und Anschrift mitzuteilen.


§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.


9.2 Sonstige vereinbarte Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.


§ 10 Haftung

10.1 Fundgarden haftet gegenüber Kund:in bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Fundgarden sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.


10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fundgarden im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.


Im Übrigen haftet Fundgarden nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.


Ergänzend und vorrangig ist die Haftung von Fundgarden wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf 20% Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß 10.1 und 10.2 Satz 1 von diesem Absatz unberührt.


10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von Fundgarden auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 10.1 und 10.2 bleiben unberührt.


10.4 Im Fall eines Datenverlustes haftet Fundgarden auch verschuldensunabhängig nicht auf Schadensersatz, soweit Kund:in selbst durch Unterlassen der selbst von ihr vorzunehmenden Datensicherung für den Schaden verantwortlich ist.


10.5 Unbeschadet der Regelungen in 10.01 bis 10.04 haftet Fundgarden regelmäßig nur für den typischer Weise vorhersehbaren Schaden.


10.6 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.


§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Fundgarden ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.


11.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Unwetter, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Netzausfall sowie sonstige vom Fundgarden nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.


11.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.


§ 12 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung

12.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der diese Allgemeinen Vertragsbedingungen miteinbeziehenden individualvertraglichen Vereinbarung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die Mindestmietzeit des SAAS-Dienstes beträgt 2 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung (nachfolgend „Festlaufzeit“ genannt).


12.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Festlaufzeit mit einer Frist von 1 Kalendermonat gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 2 Monate (nachfolgend „Verlängerungszeitraum“ genannt) und kann dann mit einer Frist von 1 Kalendermonat zum Ablauf eines jeden aufeinanderfolgenden Verlängerungszeitraums gekündigt werden.


12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht der Kund:in, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihr der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.


13.2 Kund:in kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fundgarden auf Dritte übertragen. Fundgarden ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.


13.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieser AGB und/oder darauf Bezugnehmender Vereinbarungen ist Berlin vereinbart.



Berlin, 29.01.2024
Fundgarden GmbH